déi Lénk lehnen die neueste und heute unterschriebene Fassung des Wahlkampfabkommens in dieser Form ab. Entgegen dem ursprünglichen Text soll nun kommerzielle Wahlwerbung auch im Fernsehen und Radio möglich sein, die Begrenzung der Wahlgadgets von 2 auf 3 gehoben werden (via die Jugendorganisationen der Parteien) und die Anzahl großflächiger Werbeflächen von 100 auf 140 Stück erhöht werden.
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