Während der ersten Sitzung des Untersuchungsausschusses über den Spitzeldienst wurde von der Mehrheit der Mitglieder hervorgehoben, dass die Betroffenen unbedingt Einsicht in ihre Akten beim Spitzeldienst erhalten sollen. Nur über den Weg, wie dies geschehen soll, herrschte einige Unklarheit.
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