Mit dem Fortschreiten der globalen sanitären Krise, verstärken sich auch die Maßnahmen, mit denen die Regierungen reagieren. Im Gegensatz zu anderen Ländern wurden in Luxemburg bisher verständige Entscheidungen getroffen, die vor allem darauf abzielten, das Ansteckungspotenzial des Virus zu verringern. déi Lénk begrüßen zudem die Initiativen der Regierung zur Unterstützung von Lohnabhängigen, Unabhängigen und Betrieben während der Krise.
Gleichzeitig lehnen wir jedoch den Vorstoß von Arbeitsminister Dan Kersch ab, die Höchstarbeitszeit auf 60 Stunden/Woche, bzw. 12 Stunden/Tag anzuheben. Auch wenn im Gesundheitswesen der Ausnahmezustand herrscht und es nachvollziehbar ist, dass hier das Arbeitsrecht kurzzeitig aufgelockert werden muss, so gilt das jedoch nicht für andere Bereiche, wie Einzelhandel u.ä. Mit diesem Vorgehen erfüllt die Regierung einen langgehegten Traum der Arbeitgeber, gegen den die Gewerkschaften sich verständlicherweise wehren.
Schlägt die Regierung hier eindeutig über die Stränge, so geht sie in anderen Bereichen nicht weit genug, um die sozialen Konsequenzen der Krise zu begrenzen. déi Lénk befürchten, dass vor allem Geringverdiener und Menschen in unsicheren Arbeitsverhältnissen ihre Lebensgrundlagen verlieren könnten.
„Viele Menschen fürchten um ihre Existenz oder gar um ihr Leben, denn nicht alle können im geschützten Homeoffice arbeiten. Zu der Sorge vor einer Ansteckung mit dem Virus kommt die Angst hinzu, den Arbeitsplatz oder die Wohnung zu verlieren aufgrund ökonomischer Engpässe. Hier reicht es nicht, auf den guten Willen und die Solidarität aller Beteiligten zu setzen, wie die befremdlichen Aussagen des Präsidenten der ‚Union des Propriétaires‘ vor kurzem gezeigt haben“, so die Co-Sprecherin von déi Lénk, Carole Thoma.
déi Lénk fordern deshalb unverzüglich und für die Dauer der Krise:
1 – Die staatliche Erstattung von 100% des Gehalts bei Kurzarbeit (gedeckelt auf 2.5-fachen Mindestlohn);
2 – Ein Verbot von Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen in Betrieben, die krisenbezogene staatliche Unterstützung erhalten;
3 – Sofortige Entbindung von der Arbeit von Beschäftigten für die die gebotenen Sicherheitsmaßnahmen nicht gewährleistet werden können, verbunden mit einem Rücktrittsrecht bei vollem Lohnausgleich;
4 – Ebenso Entbindung von der Arbeit, verbunden mit einem Rücktrittsrecht bei vollem Lohnausgleich, aller gefährdeten Bevölkerungsgruppen in allen Beschäftigungsverhältnissen (auch Scheinselbständige);
5 – Sofortige Schließung der „grandes surfaces“ an den Sonntagen.
Die Regierung muss nun besonnen handeln, um sicherzustellen, dass die sanitäre Krise nicht auch noch eine soziale Krise auslösen wird.