Luxemburg befindet sich schon seit vielen Jahren in einer Wohnungskrise. Die Coronapandemie macht sie noch bedrohlicher und die Verlierer dieser krassen Schieflage noch sichtbarer. Die Regierung hat bislang keine Maßnahmen ergriffen, um die am stärksten von der Wohnungsnot betroffenen Menschen wirksam zu schützen und um die tickende Zeitbombe für die Zeit nach der Krise zu entschärfen. Ob die Regierung überhaupt dazu bereit ist, wird sich noch zeigen müssen. Der Wohnungsminister ist bislang jedenfalls der große Abwesende im Corona-Krisenmanagement.
Als einzige Maßnahme zum Schutz von MieterInnen hat die Regierung vor einigen Tagen Zwangsräumungen von Wohnungen für die Dauer der Krise verboten[1]. Auf weitere Maßnahmen wartet man seitdem vergeblich. Die Regierung appelliert täglich an Alle am besten zu Hause zu bleiben (#BleiftDoheem), um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, während gerade die Finanzierung des Doheem immer mehr Menschen seit Jahren in die Armut und zur Verzweifelung bringt. In Zeiten wie diesen wird umso deutlicher wie wichtig günstiger, geeigneter Wohnraum für alle Menschen ist.
déi Lénk wollen erreichen, dass zahlreiche MitbürgerInnen weder während noch nach der Coronakrise auch noch zusätzlich mit den Folgen der Wohnungskrise konfrontiert werden. Wir wollen:
1 – alle Menschen ohne festen Wohnsitz schnellstmöglich sicher unterbringen;
2 – Sowohl MieterInnen als auch EigenheimbesitzerInnen während der Krise vor Kündigungen, Räumungen und Abschalten von Strom, Heizung und Wasser schützen;
3 – MieterInnen und EigenheimbesitzerInnen vor den mittel- bis langfristigen finanziellen Auswirkungen der Krise schützen.
Diese Ziele sind zwar ambitioniert, doch müssen sie für die Regierung zur höchsten Priorität werden, wenn vom solidarischen Zusammenhalt der Gesellschaft im Angesicht der Pandemie auch nach der Coronakrise noch etwas übrig bleiben soll. déi Lénk schlagen folgende Sofortmaßnahmen und Gesetzesänderungen vor:
(-) Obdachlose müssen schnellstmöglich untergebracht werden. Tausende Hotelzimmer sind derzeit nicht belegt. Der Staat soll diese für den Zeitraum der Krise mieten und sie Menschen ohne zuhause zur Verfügung stellen.
(-) Menschen, die aufgrund unzumutbarer Wohnbedingungen, z.B. wegen häuslicher Gewalt, nicht in ihrer Wohnung bleiben können, müssen ähnliche Formen der Unterbringung angeboten werden.
(-) Neben der Aussetzung der Zwangsräumungen soll für die Dauer der Krise das Kündigungsrecht von Mietverträgen ausgesetzt und Mieterhöhungen verboten werden.
(-) Strom, Heizung und Wasser dürfen Haushalten in keinem Fall abgestellt werden.
Für die Dauer der Krise muss der Staat Haushalten eine finanzielle Hilfe zur Verfügung stellen, die aufgrund von Ausfällen beim Einkommen ihre Mieten und Immobilienkredite für das Eigenheim nicht mehr bezahlen können.
(-) Der Staat soll Mieten und Monatsraten in Höhe des Einkommensverlusts der Haushalte übernehmen. Diese Unterstützung soll für Einkommen bis 2,5 Mal den Mindestlohn gelten.
(-) Über die Dauer der Krise hinaus muss der Staat zudem gewährleisten, dass keine Menschen ihre Wohnungen verlieren, die aufgrund der Krise mittel- bis langfristig finanziell geschädigt werden.
(-) Den MieterInnen proaktiv helfen überhöhte Mieten anzupassen (sofort durch die lokalen Mietkommissionen; mittelfristig durch die Annahme unseres diesbezüglichen Gesetzesvorschlages).
Eine Steuer auf grundlos leerstehenden Wohnungen und brachliegendem Bauland, sowie eine korrekte Besteuerung der Fonds d’Investissement Spécialisé (FIS) würde dazu beitragen diese Maßnahmen zu finanzieren.
Um über die wohnungspolitischen Auswirkungen der Coronapandemie und mögliche Gegenmaßnahmen zu diskutieren, haben déi Lénk den Wohnungsbauminister in die zuständige Parlamentskommission gebeten.
[1] Eine diesbezügliche Forderung haben déi Lénk am 20.März 2020 in einer parlamentarischen Anfrage formuliert.