„Wenn der politisch Verantwortliche des Geheimdienstes angefragte Dokumente seines Dienstes mit dem Vermerk an die Kommission herausrückt, dass auf der Weitergabe von geheimen Informationen über das Wirken des Geheimdienstes an « Unbefugte » bis zu fünf Jahren Gefängnis stehen, dann hat er Sinn und Zweck der Untersuchung nicht begriffen. Die “Unbefugten” sind hier das Volk, die potenziellen Kriminellen die von ihm gewählten Abgeordneten."