Das Wassergesetz vom 18. Dezember 2008 basiert auf der EU-Direktive 2000/60/CE, welche als ein Mittel zur Verbesserung des Gewässerschutzes und zur Absicherung der Trinkwasserressourcen eine Tarifgestaltung nach dem Kostendeckungsprinzip vorsieht. Nach vielen und heftigen Kritiken am neoliberalen Kostendeckungsprinzip wurde besagter Artikel 9 in der Direktive wesentlich abgeschwächt und seine Umsetzung in nationales Recht als nicht zwingend angesehen, wenn ein Staat andere Mittel anwendet, um die Umweltziele zu erreichen.
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